Feuerverordnung (1647)

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Textthema
Aus Anlass wiederholter Brandgefahr und offenbar unzureichender bzw. ungeordneter Reaktionen auf Feuer in Greifswald erlassen Bürgermeister und Rat 1647 eine verbindliche Feuerordnung, die als praktische Haus- und Stadtordnung jedem Bürger zur Verfügung stehen soll. Ziel ist es, durch vorbeugende Maßnahmen, klare Alarmierungswege, die Bereitstellung notwendiger Geräte und Materialien sowie die genaue Festlegung von Zuständigkeiten und Verhaltensregeln im Brandfall größere Schäden für Stadt und Bürgerschaft zu verhindern. Die Verordnung regelt dabei den gesamten Ablauf von der Prävention über die Brandbekämpfung bis zur Sicherung und Kontrolle nach dem Löschen.
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden, 1. Verwaltung
Transkription
"[...] Wie dann auch alle niedrige / vnd von Stendern vnd Fewren Bretteren vnd Strohdaecheren gemachte vnd verdeckete Viehestelle / dabey Gefahr zu besorgen / alszforth / nach geschehener Besichtigung / sollen abgebrochen / vnd hinfuehro wieder auffzubawen / nicht verstattet werden [...]" (S. 6)
Transkriptionsnachweis
  • Eigene Transkription
Umfang
Token
Zeitliches
Datierung 13.06.1647
Zeitschnitt 1601-1650
ReF Zeitschnitt VI
ReN Zeitschnitt VIII
Weiterführende Informationen
Literatur nicht erhoben
Personen im Text
Bürgermeister Greifswald, Rat der Stadt Greifswald, Karsten Hartmann, Karsten Schwarz
Orte im Text
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Greifswald, Stralsund

1601-1650,