Markierung von Eigentum (Gabriel Schade): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stadtsprachen
Wechseln zu:Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
|Sprache=Hochdt.
|Sprache=Hochdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=Nein
|Edition/Transkription=DIESER STEIN UND BEGREBNIS / VON 2 . LEICHEN BREIT GEHÖRET / GABRIEL SCHADEN / UND DANIEL RADERECHT / [UND IHRER] B[EI]DERSEITS ERBEN (inschriften.net)
|Edition/Transkription=DIESER STEIN UND BEGREBNIS / VON 2 . LEICHEN BREIT GEHÖRET / GABRIEL SCHADEN / UND DANIEL RADERECHT / [UND IHRER] B[EI]DERSEITS ERBEN
|Objektart=Grabplatte
|Objektart=Grabplatte
|Materialität=Stein
|Materialität=Stein

Version vom 8. November 2023, 13:13 Uhr

Textthema
Feld der Schriftlichkeit Kein Feld der Schriftlichkeit.
Edition/Transkription
DIESER STEIN UND BEGREBNIS / VON 2 . LEICHEN BREIT GEHÖRET / GABRIEL SCHADEN / UND DANIEL RADERECHT / [UND IHRER] B[EI]DERSEITS ERBEN
Transkriptionsnachweis
Umfang
Token 10-50
Zeitliches
Datierung 1679
Zeitschnitt 1651-1700
ReF Zeitschnitt nicht kategorisierbar
ReN Zeitschnitt nicht kategorisierbar
Weiterführende Informationen
Literatur
Personen im Text
Gabriel Schade, Daniel Raderecht
Orte im Text

Keine Orts- oder Ländernamen erwähnt.

„nicht kategorisierbar“ befindet sich nicht in der Liste (I, II, III, IV, V, VI) zulässiger Werte für das Attribut „ReF“.„nicht kategorisierbar“ befindet sich nicht in der Liste (I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII) zulässiger Werte für das Attribut „ReN“.