Fährfreiheit und Zollfreiheit (mit Anklam): Unterschied zwischen den Versionen

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|Texttyp=Vertrag; Urkunde
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|Schreibanlass=Vereinbarung über Handelsrechte
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|Sprachhandlung=Etwas zusichern; Etwas beurkunden; Etwas ermöglichen
|Sprachhandlung=Etwas zusichern; Etwas beurkunden; Etwas ermöglichen; Etwas vereinbaren
|Sprache=Niederdt.
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|Sprachmischung=Nein
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|Objektart=Handschrift
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|Materialität=Pergament
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|Seiten-/Blattanzahl=1 Bl.
|Hat Akteur=Bürgermeister und Rat
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|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv

Version vom 18. Oktober 2024, 10:05 Uhr

Textthema
"Die Bürgermeister und Ratsherren der Städte Greifswald und Anklam schließen einen Vertrag, durch den die Greifswalder Bürger Fährennicht vorhandenund Zollfreiheit in Anklam erhalten und die Anklamer Bürger dafür vom Kowaller Zoll befreit sind". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"Wi Bürgermeistere undt Radtmänne der Städere Gripeswoldt und Ancklam; Bekennen hiemit vor Unß undt unse Nakömelinge, dat wi unß unter einander mit wollbedachten Mode und vorgahnden rypen Rade, fründtliker und Naberlicker wise vergeliket und verdragen hebben [...]"
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden
Umfang
Token 101-500
Zeitliches
Datierung 07.10.1549
Zeitschnitt 1501-1550
ReF Zeitschnitt IV
ReN Zeitschnitt VI
Weiterführende Informationen
Literatur
Personen im Text
nicht erhoben
Orte im Text
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Greifswald, Anklam, Kowall