Gründung des sundischen Münzvereins: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Handschrift
{{Handschrift
|Texttyp=Vertrag; Urkunde
|Texttyp=Vertrag; Urkunde
|Schreibanlass=Gründung eines Bündnisses
|Schreibanlass=Fixierung von Regelungen; Anerkennung von rechtlichen Entscheidungen
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas gründen; Sich zusammenschließen; Etwas festlegen
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Sich zusammenschließen; Etwas festlegen; Etwas rechtlich fixieren
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=Nein
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|Seiten-/Blattanzahl=1 Bl.
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|Hat Akteur=Greifswald, Bürgermeister; Greifswald, Rat der Stadt
|Hat Akteur=Greifswald, Bürgermeister; Greifswald, Rat der Stadt
|Hat Schreiber=-
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Schreibort=Greifswald
|Schreibort=Greifswald
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|ReF=I
|ReF=I
|ReN=III
|ReN=III
|ErwaehnungenPersonen=-
|ErwaehnungenPersonen=Greifswald, Bürgermeister; Greifswald, Rat der Stadt
|ErwaehnungenOrte=Greifswald; Anklam; Stralsund
|ErwaehnungenOrte=Greifswald; Anklam; Stralsund
|Kommentar-öff=Keine eigene Transkription
|Kommentar-öff=Bieberstedt-Transkription, HGW 1395a
|Geprüft=Nein
|Geprüft=Ja
|Blattauswahl=1
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|Hat Scans=Nein
|Hat Scans=Nein

Version vom 10. Juli 2025, 13:21 Uhr

Textthema
"Die Stadt Greifswald schließt mit den Städten Stralsund und Anklam auf ein Jahr einen Münzverein". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"Wy Borgermestere unde Rathmanne to dem Grypswolde bekennen und bethuger apenbar, an dessem gegenwerdigen Brefe vor allen Luden de em sehen und horen lesen, datt wy hebben eingedragen mit den Steden Stralsunde und Tanglim alse umme de Munte tho schlaende [...]" (vollständige Transkription bei Dähnert)
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden