Nutzung des städtischen Bierkellers: Unterschied zwischen den Versionen

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|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas überlassen; Etwas festlegen
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas überlassen; Etwas festlegen
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=nicht ausgewertet
|Inhalt="Der Rat zu Greifswald überläßt an den Bürger Matthias Kleinor auf ein Jahr die Benutzung des Bierkellers der Stadt". (Ariadne)
|Inhalt="Der Rat zu Greifswald überläßt an den Bürger Matthias Kleinor auf ein Jahr die Benutzung des Bierkellers der Stadt". (Ariadne)
|Feld der Schriftlichkeit=2. Recht und Urkunden
|Feld der Schriftlichkeit=2. Recht und Urkunden
|Transkription="an deme daghe sunte lucien der hilghen junevrawen" (Ariadne)
|AriadneLink=https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=4&type=dcs&id=18552
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|Objektart=Handschrift
|Objektart=Handschrift

Version vom 23. Juli 2025, 09:12 Uhr

Textthema
"Der Rat zu Greifswald überläßt an den Bürger Matthias Kleinor auf ein Jahr die Benutzung des Bierkellers der Stadt". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"an deme daghe sunte lucien der hilghen junevrawen" (Ariadne)
Transkriptionsnachweis nicht vorhanden
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Pergament
Seiten-/Blattanzahl 1 Bl.
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Stadtarchiv
Schreibort unbekannt
Signatur Rep 2 188