Zusicherung einer Leibrente (Bürgermeister und Rat, 1533): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Juli 2025, 09:39 Uhr
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Texttypen | Vertrag, Urkunde |
Schreibanlässe | Kauf einer Anleihe, Erwerb einer Leibrente |
Sprachhandlungen | Etwas verkaufen, Etwas beurkunden, Etwas kaufen |
Sprache | Niederdt. |
Sprachmischung | nicht ausgewertet |
Textthema | |
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"Die Bürgermeister zu Greifswald (Borchard Beckmann, Caspar Bünsow und Vicke Bole) sowie die Greifswalder Ratsherren (namentlich siehe Gesterding: 532) verschreiben an Riemer Schult für ein empfangenes Kapital von 300 Mark eine von der Stadt zu bezahlende jährliche Leibrente von 16 Mark, und nach seinem Tode eine von 2 Mark an Anna Schumacher". (Ariadne) | |
Feld der Schriftlichkeit | 2. Recht und Urkunden |
Transkription | |
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nicht vorhanden | |
Transkriptionsnachweis |
Digitalisat |
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nicht vorhanden |
Überlieferung und Aufbewahrung | |
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Objektart | Handschrift |
Materialität | Pergament |
Seiten-/Blattanzahl | 1 Bl. |
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) | unbekannt |
Akteur am Artefakt (Schreiber) | unbekannt |
Aufbewahrungsort | Greifswald, Stadtarchiv |
Schreibort | Greifswald |
Signatur | Rep 2 304 |
Umfang | |
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Token | 101-500 |
Zeitliches | |
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Datierung | 21.01.1533 |
Zeitschnitt | 1501-1550 |
ReF Zeitschnitt | IV |
ReN Zeitschnitt | VI |
Weiterführende Informationen | |
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Literatur |
Orte im Text | |
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Greifswald
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