Nutzung des städtischen Bierkellers: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Handschrift
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|Texttyp=Vertrag; Urkunde
|Texttyp=Vertrag; Urkunde
|Schreibanlass=Nutzung des Greifswalder Bierkellers
|Schreibanlass=Vereinbarung über Nutzungsrechte
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas überlassen; Etwas festlegen
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas überlassen; Etwas festlegen
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
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|Materialität=Pergament
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|Seiten-/Blattanzahl=1 Bl.
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|Hat Akteur=Greifswald, Rat der Stadt
|Hat Akteur am Text=Greifswald, Rat der Stadt
|Hat Akteur am Artefakt=-
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
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|Signatur=Rep 2 188
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|ErwaehnungenOrte=Greifswald
|ErwaehnungenOrte=Greifswald
|Kommentar-öff=Keine eigene Transkription
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|Geprüft=Nein
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|Blattauswahl=1
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|Hat Scans=Nein
|Hat Scans=Nein

Aktuelle Version vom 15. September 2025, 12:01 Uhr

Textthema
"Der Rat zu Greifswald überläßt an den Bürger Matthias Kleinor auf ein Jahr die Benutzung des Bierkellers der Stadt". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"an deme daghe sunte lucien der hilghen junevrawen" (Ariadne)
Transkriptionsnachweis nicht vorhanden
Digitalisat
nicht vorhanden