Jemanden anklagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. März 2026, 16:44 Uhr
Unter jemanden anklagen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘Anklage wegen etwas erheben’, ‘wegen etwas beschuldigen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/anklagen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Jemanden anklagen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp | |
|---|---|---|---|---|
| Memorialwidmung von Katharina Rubenow | 1484 JL | 1451-1500 | Jemanden anklagen, Jemanden ehren, Jemandes gedenken | Anklage, Widmung |