Etwas verpachten: Unterschied zwischen den Versionen
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|Handlung=verpachten | |Handlung=Etwas verpachten | ||
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:40 Uhr
Unter etwas verpachten verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘im Rahmen einer Pacht zur Benutzung überlassen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/verpachten).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas verpachten zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp |
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