Etwas quittieren: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:37 Uhr
Unter etwas quittieren verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘eine Zahlung, Lieferung o. Ä. durch Unterschrift bestätigen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/quittieren); ‘eine Quittung ausstellen’.
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas quittieren zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp | |
|---|---|---|---|---|
| Bestätigung einer Zahlung | 7 Dezember 1584 | 1551-1600 | Etwas bestätigen, Etwas beurkunden, Etwas quittieren | Urkunde |
| Rückzahlung einer Geldschuld (Abtrag eines Kapitals) | 19 November 1494 JL | 1451-1500 | Etwas bestätigen, Etwas beurkunden, Etwas quittieren | Urkunde, Quittung |