Etwas rechtsgültig anerkennen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. März 2026, 16:42 Uhr
Unter etwas rechtsgültig anerkennen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘legitimieren’, ‘für gültig erklären’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/anerkennen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas rechtsgültig anerkennen zuzuordnen: