Etwas geloben: Unterschied zwischen den Versionen
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|Handlung=Etwas geloben | |||
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‘feierlich versprechen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/geloben). | |||
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:34 Uhr
Unter etwas geloben verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘feierlich versprechen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/geloben).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas geloben zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp |
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