Etwas rechtsgültig anerkennen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. März 2024, 17:35 Uhr

Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas rechtsgültig anerkennen zuzuordnen:

 DatierungZeitschnittSprachhandlungTexttyp
Aufteilung eines Nachlasses (Hermann und Peter Warschow)1386 JL1351-1400Etwas festlegen, Etwas zusichern, Etwas rechtlich fixieren, Etwas aufteilen, Etwas rechtsgültig anerkennen, Etwas anordnenVertrag, Urkunde
Ausgleichszahlung durch zwei Bürger1384 JL1351-1400Etwas festlegen, Etwas auflisten, Etwas rechtlich fixieren, Etwas rechtsgültig anerkennenVertrag
Bestätigung eines Schiedsspruchs (1342)13 Oktober 1342 JL1301-1350Etwas bestätigen, Etwas geloben, Etwas rechtlich fixieren, Etwas beurkunden, Etwas rechtsgültig anerkennenUrkunde
Eintracht von Stadt, Universität und Domkapitel (Concordia)21 Oktober 1456 JL1451-1500Etwas festlegen, Zu etwas verpflichten, Etwas beurkunden, Etwas rechtsgültig anerkennen, Sich zusammenschließenVertrag, Urkunde
Errichtung und Nutzung eines Ziegelhauses (Ziegelei)1382 JL1351-1400Etwas festlegen, Etwas rechtlich fixieren, Etwas rechtsgültig anerkennenVertrag
Fixierung von Regelungen zu reformatorischem Kirchenwesen1535 JL1501-1550Etwas veranlassen, Zu etwas verpflichten, Etwas rechtsgültig anerkennen, Etwas anordnenKirchenordnung
Landesherrschaftliche Erlaubnis zur Steuereinnahme21 September 1456 JL1451-1500Etwas zusichern, Etwas auflisten, Etwas beurkunden, Etwas rechtsgültig anerkennen, Etwas ermöglichenVertrag, Urkunde
Rückzahlung von Pachtgeldern (1536)11 November 1536 JL1501-1550Etwas bestätigen, Etwas auflisten, Etwas beurkunden, Etwas quittieren, Etwas rechtsgültig anerkennenUrkunde
Schutzzusage für Städte (Greifswald, Anklam und Demmin) 1451-1500Etwas zusichern, Etwas bekennen, Etwas rechtsgültig anerkennenUrkunde
Unterwerfung unter einen Schiedsspruch (1342, 1)13 Oktober 1342 JL1301-1350Etwas festlegen, Sich unterordnen, Etwas rechtsgültig anerkennenUrkunde