Etwas besitzanzeigend zuweisen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:45 Uhr
Unter etwas besitzanzeigend zuweisen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘jemandem etwas zuteilen’ (vgl. https://www.dwds.de/wb/wdg/zuweisen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas besitzanzeigend zuweisen zuzuordnen: