Etwas verpachten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stadtsprachen
Wechseln zu:Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zang (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:
|Handlung=Etwas verpachten
|Handlung=Etwas verpachten
|Sortierschluessel=verpachten, etwas
|Sortierschluessel=verpachten, etwas
|Definition=Unter ''etwas verpachten'' verstehen wir in Übereinstimmung mit
Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘im Rahmen einer Pacht zur Benutzung überlassen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/verpachten).
}}
}}

Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:40 Uhr

Unter etwas verpachten verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘im Rahmen einer Pacht zur Benutzung überlassen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/verpachten).

Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas verpachten zuzuordnen:

 DatierungZeitschnittSprachhandlungTexttyp