Etwas besitzanzeigend zuweisen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Stadtsprachen
Then (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Zang (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
|Handlung=Etwas besitzanzeigend zuweisen | |Handlung=Etwas besitzanzeigend zuweisen | ||
|Sortierschluessel=zuweisen, Etwas besitzanzeigend | |Sortierschluessel=zuweisen, Etwas besitzanzeigend | ||
|Definition=Unter ''etwas besitzanzeigend zuweisen'' verstehen wir in Übereinstimmung mit | |||
Wörterbuch-Bedeutungsangaben: | |||
‘jemandem etwas zuteilen’ (vgl. https://www.dwds.de/wb/wdg/zuweisen). | |||
}} | }} | ||
Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:45 Uhr
Unter etwas besitzanzeigend zuweisen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘jemandem etwas zuteilen’ (vgl. https://www.dwds.de/wb/wdg/zuweisen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas besitzanzeigend zuweisen zuzuordnen: