Herzogliche Bestätigung eines Verkaufs (1387): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stadtsprachen
Wechseln zu:Navigation, Suche
K Textersetzung - „Hat Schreiber“ durch „Hat Akteur am Artefakt“
Schulz (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:
|Texttyp=Urkunde
|Texttyp=Urkunde
|Schreibanlass=Bestätigung eines Verkaufs
|Schreibanlass=Bestätigung eines Verkaufs
|Sprachhandlung=Etwas bekennen; Etwas beurkunden; Etwas bestätigen
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas bestätigen; Etwas rechtsgültig anerkennen
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=Nein

Aktuelle Version vom 10. Februar 2026, 15:12 Uhr

Textthema
"Herzog Bogislaw VI. bekundet, daß Egghart Budde auf Buddenhagen mit seinem Willen der Bruderschaft des S. Gregor (an der Marienkirche) in Greifswald 10 M. Rente für 100 M. verkauft hat."

(Transkription des Regests)

Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
„[…] To ener groteren bukantnisse hebbe we vnse ynghezeghel gheheten henghen vor dessen bref de gheven vnde screven is tu Wolgast Jn den Jaren vnses heren drutheynhundert iar in deme zovue vnde achtentegesten iare […]“
Transkriptionsnachweis
  • Eigene Transkription
Digitalisat
nicht vorhanden
Umfang
Token 101-500
Zeitliches
Datierung 30.11.1387
Zeitschnitt 1351-1400
ReF Zeitschnitt I
ReN Zeitschnitt III
Weiterführende Informationen
Literatur
Personen im Text
Egghart Budde, Bogislaw VI. Herzog von Pommern-Wolgast, Tideke von Borne, Albrecht von Helpte
Orte im Text
Die Karte wird geladen …
Greifswald, Wolgast, Buddenhagen