Etwas ankündigen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. März 2026, 16:45 Uhr
Unter etwas ankündigen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘im Voraus bekannt geben’; ‘in Aussicht stellen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/ankündigen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas ankündigen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp |
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