Etwas ablehnen: Unterschied zwischen den Versionen
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|Definition=Unter ''etwas ablehnen'' verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘(Angebotenes) nicht annehmen’; ‘einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben’; ‘nicht gelten lassen’; ‘zurückweisen’; ‘sich weigern’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/ablehnen). | |||
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Aktuelle Version vom 24. Februar 2026, 14:47 Uhr
Unter etwas ablehnen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘(Angebotenes) nicht annehmen’; ‘einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben’; ‘nicht gelten lassen’; ‘zurückweisen’; ‘sich weigern’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/ablehnen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas ablehnen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp |
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