Etwas überlassen: Unterschied zwischen den Versionen
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‘den Gebrauch, Nutzen von etwas einer anderen Person zur Verfügung stellen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/überlassen). | |||
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:38 Uhr
Unter etwas überlassen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘den Gebrauch, Nutzen von etwas einer anderen Person zur Verfügung stellen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/überlassen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas überlassen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp | |
|---|---|---|---|---|
| Genehmigung eines Verkaufs (Mesekenhagen) | 27 Oktober 1381 JL | 1351-1400 | Etwas zusichern, Etwas bestätigen, Etwas beurkunden, Etwas überlassen, Auf etwas verzichten | Urkunde |
| Nutzung des städtischen Bierkellers | 13 Dezember 1410 JL | 1401-1450 | Etwas festlegen, Etwas beurkunden, Etwas überlassen | Vertrag, Urkunde |