Etwas rechtsgültig anerkennen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Stadtsprachen
Schulz (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: „{{Sprachhandlung |Handlung=Schiedsspruch anerkennen |Sortierschluessel=anerkennen, Schiedsspruch }}“ |
Kaiser (Diskussion | Beiträge) K Kaiser verschob die Seite Schiedsspruch anerkennen nach Etwas rechtsgültig anerkennen, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen |
(kein Unterschied)
| |
Version vom 11. März 2024, 11:30 Uhr
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas rechtsgültig anerkennen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp |
|---|