Gründung des sundischen Münzvereins: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Handschrift
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|Texttyp=Vertrag; Bündnisschluss; Urkunde
|Texttyp=Vertrag; Bündnisschluss; Urkunde
|Schreibanlass=Gründung eines Vereins
|Schreibanlass=Gründung eines Bündnisses
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas vertraglich festlegen; Etwas gründen; Sich zusammenschließen
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas vertraglich festlegen; Etwas gründen; Sich zusammenschließen; Einen Vertrag abschließen
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
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|Objektart=Handschrift
|Objektart=Handschrift
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|Hat Akteur=Bürgermeister und Rat
|Hat Akteur=Bürgermeister und Rat
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
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|Kommentar-öff=Keine eigene Transkription
|Kommentar-öff=Keine eigene Transkription
|Veröffentlichung=Nein
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|Hat Scans=Nein
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|Kommentar intern=Gründung Sundischer Münzverein
|Kommentar intern=Gründung Sundischer Münzverein

Version vom 7. Oktober 2024, 06:52 Uhr

Textthema
"Die Stadt Greifswald schließt mit den Städten Stralsund und Anklam auf ein Jahr einen Münzverein". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"Wy Borgermestere unde Rathmanne to dem Grypswolde bekennen und bethuger apenbar, an dessem gegenwerdigen Brefe vor allen Luden de em sehen und horen lesen, datt wy hebben eingedragen mit den Steden Stralsunde und Tanglim alse umme de Munte tho schlaende [...]" (vollständige Transkription bei Dähnert)
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden