Schenkung von Heinrich Rubenow (1456): Unterschied zwischen den Versionen

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|Texttyp=Urkunde
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|Schreibanlass=Schenkung; Fixierung von Regelungen
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|Sprachhandlung=Etwas bereitstellen; Etwas geloben; Etwas stiften; Etwas zusichern; Etwas beurkunden; Etwas schenken; Etwas rechtlich fixieren
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|Sprache=Niederdt.
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|Sprachmischung=Nein
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Version vom 21. Februar 2025, 11:17 Uhr

Textthema
"Heinrich Rubenow bekundet, daß er dem von ihm ins Leben gerufenen Studium die Orbare von Stralsund und die Einkünfte aus Hennekenhagen verehre." (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"[...]Vor desse myne gave scholet myner de redere des Studii an alle eren vigilien unde missen laten dachtnisse hebben van stund an, na den heren des landes, unde ok alles Rubenowen und Hilghemannes gheslechtes [...]"

Kosegarten, Geschichte der Universität Greifswald, S. 40

Transkriptionsnachweis