Finanzielle Unterstützung der Universitätsgründung (Rat): Unterschied zwischen den Versionen

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|Texttyp=Urkunde
|Texttyp=Urkunde
|Schreibanlass=Bestätigung eines rechtlichen Zustands; Fixierung von Regelungen
|Schreibanlass=Bestätigung eines rechtlichen Zustands; Fixierung von Regelungen
|Sprachhandlung=Etwas zusichern; Etwas stiften; Etwas regeln; Etwas besitzanzeigend zuweisen; Etwas beurkunden; Etwas rechtlich fixieren
|Sprachhandlung=Etwas zusichern; Etwas stiften; Etwas besitzanzeigend zuweisen; Etwas beurkunden; Etwas rechtlich fixieren; Etwas festlegen
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=Nein

Version vom 21. Februar 2025, 11:16 Uhr

Textthema
"[...] Were hir ok enes borghers kint bynnen, dat to desser lecturen ên vellich were na den statuten des studii unde der dômkerke, de schal alletijd dar negher to zin to hebbende, wen ên van buten to [...]"
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"Der Greifswalder Rat gibt der Universität jährlich 100 Mark für vier Lehrer des Rechts und einen der Arzneikunde und verspricht einzelnen Lehrern Benefizien und Häuser zu geben."

(Ariadne)

Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden