Ablage von Urkunden (1377): Unterschied zwischen den Versionen

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|Schreibanlass=Bestätigung eines rechtlichen Zustands; Schließung eines Bündnisses
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|Sprachhandlung=Etwas festlegen
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|Sprache=Niederdt.
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|ErwaehnungenPersonen=Herzog von Pommern-Stettin, Wartislaw VI.; Herzog von Pommern-Stettin, Bogislaw VII.
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|ErwaehnungenOrte=Pommern; Greifswald
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Version vom 24. Juni 2025, 13:27 Uhr

Textthema
"Bogislaw, Herzog von Pommern, bekennt, dass er bei der Stadt Greifswald einige Urkunden, welche ihn und den Herzog Wartislaw gemeinsam angehen, niedergelegt und dabei der Stadt die Versicherung gegeben habe, dass sie von dieser Deposition niemals einigen Schaden oder eine sonstige Ungelegenheit haben solle [...]" (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden, 1. Verwaltung
Transkription
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Transkriptionsnachweis nicht vorhanden
Digitalisat
nicht vorhanden