Erlaubnis zur Abhaltung eines Jahrmarkts (1524): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Juli 2025, 11:51 Uhr

Textthema
"Georg I. und Barnim IX., Herzöge von Pommern, geben der Stadt G[r]eifswald das Recht, auch zu Allerheiligen einen Jahrmarkt zu halten." (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"[...] dat se darsülvest in unser Stadt Grypswalde up den Sündage na Alle=Gadeshilligen=Dage noch ein Früh=Jahrmark ansetten, uthschriben und mit gewehnliken Frybeiden holen mögen [...]"
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden