Beilegung eines Rechtsstreits (1385): Unterschied zwischen den Versionen

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|Texttyp=Urkunde
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|Schreibanlass=Beilegung einer Auseinandersetzung; Herstellung von Rechtssicherheit
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|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Zu etwas auffordern; Etwas rechtlich fixieren; Etwas entscheiden
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Zu etwas auffordern; Etwas rechtlich fixieren; Etwas entscheiden

Version vom 11. November 2025, 14:21 Uhr

Textthema
Dokumentation einer Rechtsstreitigkeit und deren Beilegung durch einen Eid.
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"[...] Tho der zuluen twedracht / zo hebbe we gnedechliken by een ghe dan alleyne / dat dar wol grod broke ane was [...]"
Transkriptionsnachweis
  • Ausschnitttranskription mit freundlicher Unterstützung von Prof. Dr. A. Bieberstedt, Universität Rostock
Digitalisat
nicht vorhanden