Fährfreiheit und Zollfreiheit (mit Anklam): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Handschrift
{{Schreibanlass
|ReN=VI
|Handlung=Fährfreiheit und Zollfreiheit
|ReF=IV
|Zeitschnitt=1501-1550
|Datierung=07.10.1549
|Signatur=Rep 2 328
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Schreibanlass=Fährfreiheit und Zollfreiheit (mit Anklam)
|Inhalt="Die Bürgermeister und Ratsherren der Städte Greifswald und Anklam schließen einen Vertrag, durch den die Greifswalder Bürger Fährennicht vorhandenund Zollfreiheit in Anklam erhalten und die Anklamer Bürger dafür vom Kowaller Zoll befreit sind". (Ariadne)
|Sprache=niederdt.
|Sprachmischung=nein
|Hat Akteur=Bürgermeister und Rat
|Hat Schreiber=unbekannt
|Blattauswahl=1
|Materialität=Pergament
|Objektart=Handschrift
|Tokenzahl=101-500
|Texttyp=Vertrag; Urkunde
|Feld der Schriftlichkeit=2. Recht und Urkunden
|Sprachhandlung=etwas zusichern; Zollfreiheit ermöglichen; Fährfreiheit ermöglichen; Freihandel ermöglichen; beurkunden
|ErwaehnungenPersonen=nicht ausgewertet
|ErwaehnungenOrte=Greifswald; Anklam; Kowall
|Gesterding=562
|GesterdingLink=https://digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPN751191019/182/
|AriadneLink=https://ariadne-portal.uni-greifswald.de/?arc=4&type=dcs&id=18623
|DigitalisatLink=nicht vorhanden
|Beleg Transkription=Carl Friedrich Stavenhagen, Topographische und Chronologische Beschreibung der Pommerschen Kaufnicht vorhandenund Handels-Stadt Anklam, Greifswald 1773, S. 439f.
|TranskriptionsLink=http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV001650737/ft/bsb10001079?page=475; urn:nbn:de:bvb:12-bsb10001079-4
|Kommentar intern=Fotos vh. Im Krug von Kowall bei Mesekenhagen an der Landstraße zwischen Greifswald und Stralsund ist die Zollstelle.
|EigeneTranskription=nein
}}
}}

Version vom 31. Mai 2022, 09:35 Uhr


Folgende Texte sind dem Schreibanlass: "Fährfreiheit und Zollfreiheit (mit Anklam)" zuzuordnen: