Fährfreiheit und Zollfreiheit (mit Anklam): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Handschrift
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|Texttyp=Vertrag; Urkunde
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|Schreibanlass=Fährfreiheit und Zollfreiheit
|Schreibanlass=Vereinbarung über Handelsrechte
|Sprachhandlung=Etwas zusichern; Etwas beurkunden; Etwas ermöglichen
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|Sprache=Niederdt.
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Version vom 11. März 2024, 20:52 Uhr

Textthema
"Die Bürgermeister und Ratsherren der Städte Greifswald und Anklam schließen einen Vertrag, durch den die Greifswalder Bürger Fährennicht vorhandenund Zollfreiheit in Anklam erhalten und die Anklamer Bürger dafür vom Kowaller Zoll befreit sind". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"Wi Bürgermeistere undt Radtmänne der Städere Gripeswoldt und Ancklam; Bekennen hiemit vor Unß undt unse Nakömelinge, dat wi unß unter einander mit wollbedachten Mode und vorgahnden rypen Rade, fründtliker und Naberlicker wise vergeliket und verdragen hebben [...]"
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Pergament
Seiten-/Blattanzahl unbekannt
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Stadtarchiv
Schreibort nicht erhoben
Signatur Rep 2 328