Zusicherung einer Leibrente (Bürgermeister und Rat, 1533): Unterschied zwischen den Versionen

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|Sprachhandlung=Etwas verkaufen; Etwas beurkunden; Etwas kaufen
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|Inhalt="Die Bürgermeister zu Greifswald (Borchard Beckmann, Caspar Bünsow und Vicke Bole) sowie die Greifswalder Ratsherren (namentlich siehe Gesterding: 532) verschreiben an Riemer Schult für ein empfangenes Kapital von 300 Mark eine von der Stadt zu bezahlende jährliche Leibrente von 16 Mark, und nach seinem Tode eine von 2 Mark an Anna Schumacher". (Ariadne)
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|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
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Version vom 7. Oktober 2024, 06:56 Uhr

Textthema
"Die Bürgermeister zu Greifswald (Borchard Beckmann, Caspar Bünsow und Vicke Bole) sowie die Greifswalder Ratsherren (namentlich siehe Gesterding: 532) verschreiben an Riemer Schult für ein empfangenes Kapital von 300 Mark eine von der Stadt zu bezahlende jährliche Leibrente von 16 Mark, und nach seinem Tode eine von 2 Mark an Anna Schumacher". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
nicht vorhanden
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden