Bestätigung des Stapelrechts (1361): Unterschied zwischen den Versionen

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|Texttyp=Urkunde
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|Schreibanlass=Bestätigung eines rechtlichen Zustands; Erweiterung von Rechten
|Schreibanlass=Bestätigung eines rechtlichen Zustands; Erweiterung von Rechten
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Zu etwas verpflichten; Etwas verordnen
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Zu etwas verpflichten; Etwas anordnen
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=Nein

Version vom 21. Februar 2025, 11:22 Uhr

Textthema
"Die Herzöge Bogislaf V., Barnim IV. und Wartislaf V. bestätigen und erweitern der Stadt Greifswald das Niederlegungsrecht entsprechend dem Privileg Barnims IV. vom 2. Mai 1361 (Rep. 2 Nr. 123)." (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"[...] Dat wy dit stede und vast holden, so hebben wy dissen Bref mit unsern hemlicken Ingesegeln hiervöre hanget [...]"
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden