Stundung von Steuerlast: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Stadtsprachen
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Handschrift |Texttyp=Urkunde |Schreibanlass=Ankündigung eines Besuchs; Festlegung von Steuern |Sprachhandlung=Etwas festlegen; Auf etwas verzichten; Etwas entscheiden |Sprache=Niederdt. |Sprachmischung=Nein |Inhalt="Herzog Wartislaw IX. von Pommern teilt dem Rat von Stralsund mit, dass er sich nach Rücksprache mit den anderen Städten und den Gläubigern entschlossen habe, in diesem Jahr nur die Hälfte des Landschosses von seinen Bauern zu erheben, d…“ |
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Version vom 22. Mai 2025, 07:49 Uhr
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| "Herzog Wartislaw IX. von Pommern teilt dem Rat von Stralsund mit, dass er sich nach Rücksprache mit den anderen Städten und den Gläubigern entschlossen habe, in diesem Jahr nur die Hälfte des Landschosses von seinen Bauern zu erheben, da ihnen die Zahlung des ganzes Landschosses zu schwer fallen würde. Die andere Hälfte der Schuld solle deshalb bis zum nächsten Jahr stehen bleiben. Er kündigt dazu für den nächsten Sonntagabend und Montagfrüh eine Zusammenkunft in Greifswald in seiner Herberge an." (Ariadne) | |
| Feld der Schriftlichkeit | 2. Recht und Urkunden |
| Transkription | |
|---|---|
| nicht vorhanden | |
| Transkriptionsnachweis | |
| Digitalisat |
|---|
| Überlieferung und Aufbewahrung | |
|---|---|
| Objektart | Handschrift |
| Materialität | Papier |
| Seiten-/Blattanzahl | 1 Bl. |
| Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) | unbekannt |
| Akteur am Artefakt (Schreiber) | unbekannt |
| Aufbewahrungsort | Stralsund, Stadtarchiv |
| Schreibort | Greifswald |
| Signatur | StU 1277 |
| Umfang | |
|---|---|
| Token | 101-500 |
| Zeitliches | |
|---|---|
| Datierung | 22.10.1456 |
| Zeitschnitt | 1451-1500 |
| ReF Zeitschnitt | III |
| ReN Zeitschnitt | V |
| Weiterführende Informationen | |
|---|---|
| Literatur | |
| Personen im Text | |
|---|---|
| Wartislaw IX. Herzog von Pommern, Rat der Stadt Stralsund |
| Orte im Text | |
|---|---|
Greifswald, Stralsund
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