Zusicherung einer Leibrente (Bürgermeister und Rat, 1533): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Handschrift
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|Texttyp=Vertrag; Urkunde
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|Schreibanlass=Bestätigung eines rechtlichen Zustands; Fixierung von Regelungen; Erwerb einer Leibrente
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|Sprachhandlung=Etwas verkaufen; Etwas beurkunden; Etwas kaufen
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Version vom 24. Juli 2025, 07:54 Uhr

Textthema
"Die Bürgermeister zu Greifswald (Borchard Beckmann, Caspar Bünsow und Vicke Bole) sowie die Greifswalder Ratsherren (namentlich siehe Gesterding: 532) verschreiben an Riemer Schult für ein empfangenes Kapital von 300 Mark eine von der Stadt zu bezahlende jährliche Leibrente von 16 Mark, und nach seinem Tode eine von 2 Mark an Anna Schumacher". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"an deme dinxtedage na Fabiani unde Sebastiani" (Ariadne)
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden