Abhalten von Hochzeiten (Greifswald, Druck): Unterschied zwischen den Versionen

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|Schreibanlass=Verordnung über Veranstaltungen; Fixierung von Regelungen
|Sprachhandlung=Etwas beurkunden; Etwas festlegen; Etwas anordnen; Etwas rechtlich fixieren
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Aktuelle Version vom 21. Januar 2026, 08:22 Uhr

Textthema
Greifswalder Hochzeitsordnung (1592) zur Regelung von Hochzeiten und Taufen.
Feld der Schriftlichkeit 1. Verwaltung, 2. Recht und Urkunden
Transkription
"Vorordnung Eins Erbarn Radts Der Stadt Grypswold. Van underscheidlichen Kösten / Mitgauen / Vnd anderer dartho gehörender Notturfft [...]"
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden

1551-1600,