Etwas ablehnen: Unterschied zwischen den Versionen

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''Unter etwas ablehnen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘(Angebotenes) nicht annehmen’; ‘einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben’; ‘nicht gelten lassen’; ‘zurückweisen’; ‘sich weigern’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/ablehnen).''
Unter ''etwas ablehnen'' verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘(Angebotenes) nicht annehmen’; ‘einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben’; ‘nicht gelten lassen’; ‘zurückweisen’; ‘sich weigern’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/ablehnen).

Version vom 10. Februar 2026, 15:00 Uhr


Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas ablehnen zuzuordnen:

 DatierungZeitschnittSprachhandlungTexttyp


Unter etwas ablehnen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘(Angebotenes) nicht annehmen’; ‘einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben’; ‘nicht gelten lassen’; ‘zurückweisen’; ‘sich weigern’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/ablehnen).