Sich unterordnen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:39 Uhr
Unter sich unterordnen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘sich in eine bestimmte Ordnung einfügen und sich nach dem Willen eines anderen richten’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/unterordnen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Sich unterordnen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp | |
|---|---|---|---|---|
| Unterwerfung unter einen Schiedsspruch (1342, 1) | 13 Oktober 1342 JL | 1301-1350 | Etwas festlegen, Sich unterordnen, Etwas rechtsgültig anerkennen | Urkunde |