Sich unterordnen: Unterschied zwischen den Versionen

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‘sich in eine bestimmte Ordnung einfügen und sich nach dem Willen eines anderen richten’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/unterordnen).
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:39 Uhr

Unter sich unterordnen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘sich in eine bestimmte Ordnung einfügen und sich nach dem Willen eines anderen richten’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/unterordnen).

Folgende Texte sind der Sprachhandlung Sich unterordnen zuzuordnen: