Etwas veranlassen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. März 2026, 11:40 Uhr
Unter etwas veranlassen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘(durch Anordnung o. Ä.) dafür sorgen, dass etwas bestimmtes geschieht, getan wird’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/veranlassen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas veranlassen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp | |
|---|---|---|---|---|
| Fixierung von Regelungen zu reformatorischem Kirchenwesen | 1535 JL | 1501-1550 | Etwas veranlassen, Zu etwas verpflichten, Etwas rechtsgültig anerkennen, Etwas anordnen | Kirchenordnung |