Zusicherung einer Leibrente (Bürgermeister und Rat, 1533): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stadtsprachen
Wechseln zu:Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Kaiser (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Hat Akteur=Bürgermeister und Rat
|Hat Akteur=Bürgermeister und Rat
|Hat Schreiber=unbekannt
|Beleg Transkription=nicht vorhanden
|Beleg Transkription=nicht vorhanden
|Blattauswahl=1
|Blattauswahl=1

Version vom 16. April 2023, 14:40 Uhr

Textthema
"Die Bürgermeister zu Greifswald (Borchard Beckmann, Caspar Bünsow und Vicke Bole) sowie die Greifswalder Ratsherren (namentlich siehe Gesterding: 532) verschreiben an Riemer Schult für ein empfangenes Kapital von 300 Mark eine von der Stadt zu bezahlende jährliche Leibrente von 16 Mark, und nach seinem Tode eine von 2 Mark an Anna Schumacher". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
nicht vorhanden
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Pergament
Seiten-/Blattanzahl unbekannt
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Stadtarchiv
Schreibort unbekannt
Signatur Rep 2 304