Zusicherung einer Leibrente (Bürgermeister und Rat, 1533): Unterschied zwischen den Versionen

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|Schreibanlass=Rentenkauf
|Schreibanlass=Rentenkauf
|Sprachhandlung=verkaufen; beurkunden; einen Rentenkauf abschließen
|Sprachhandlung=verkaufen; beurkunden; einen Rentenkauf abschließen
|Sprache=Niederdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=Nein
|Inhalt="Die Bürgermeister zu Greifswald (Borchard Beckmann, Caspar Bünsow und Vicke Bole) sowie die Greifswalder Ratsherren (namentlich siehe Gesterding: 532) verschreiben an Riemer Schult für ein empfangenes Kapital von 300 Mark eine von der Stadt zu bezahlende jährliche Leibrente von 16 Mark, und nach seinem Tode eine von 2 Mark an Anna Schumacher". (Ariadne)
|Inhalt="Die Bürgermeister zu Greifswald (Borchard Beckmann, Caspar Bünsow und Vicke Bole) sowie die Greifswalder Ratsherren (namentlich siehe Gesterding: 532) verschreiben an Riemer Schult für ein empfangenes Kapital von 300 Mark eine von der Stadt zu bezahlende jährliche Leibrente von 16 Mark, und nach seinem Tode eine von 2 Mark an Anna Schumacher". (Ariadne)

Version vom 5. September 2023, 09:16 Uhr

Textthema
"Die Bürgermeister zu Greifswald (Borchard Beckmann, Caspar Bünsow und Vicke Bole) sowie die Greifswalder Ratsherren (namentlich siehe Gesterding: 532) verschreiben an Riemer Schult für ein empfangenes Kapital von 300 Mark eine von der Stadt zu bezahlende jährliche Leibrente von 16 Mark, und nach seinem Tode eine von 2 Mark an Anna Schumacher". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
nicht vorhanden
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Pergament
Seiten-/Blattanzahl unbekannt
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Stadtarchiv
Schreibort unbekannt
Signatur Rep 2 304