Jemanden anklagen

Aus Stadtsprachen
Version vom 15. März 2026, 16:44 Uhr von Zang (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche

Unter jemanden anklagen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘Anklage wegen etwas erheben’, ‘wegen etwas beschuldigen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/anklagen).

Folgende Texte sind der Sprachhandlung Jemanden anklagen zuzuordnen: