Herzogurkunde, ausgestellt in Stolpe

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Textstruktur
Texttypen Urkunde
Schreibanlässe Kein Schreibanlass.
Sprachhandlungen Sich einigen
Sprache Niederdt.
Sprachmischung Keine Daten zur Sprachmischung vorhanden.
Textthema
"Herzog Barnim III. von Pommern einigt sich mit den Städten Greifswald, Anklam und Demmin, keinen Bau von Befestigungen an der Peene zuzulassen außer dem der Stadt Jarmen." (Ariadne)

"Herzog Barnim der Dritte gibt den Städten Greifswald, Anklam und Demmin die Versicherung, dass an der Peene, das Städtchen Jarmen ausgenommen, kein neues Festungswerk angelegt und dass auch solches von den Angrenzenden nicht geschehen solle" Gesterding, S. 32, Nr. 66 (URL: https://www.digitale-bibliothek-mv.de/viewer/image/PPN751191019/46/) "Herzog Barnim vergleicht sich mit den Städten Greifswald, Anklam und Demmin, an der Peene keine Festung anzulegen." Dähnert: S. 95, Nr. 37 URL: https://books.google.de/books?id=kbspAAAAYAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false

Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Pergament
Seiten-/Blattanzahl unbekannt
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Stadtarchiv
Schreibort unbekannt
Signatur Rep. 2 Nr. 82
Umfang
Token 101-500
Zeitliches
Datierung 23.03.1340
Zeitschnitt 1301-1350
ReF Zeitschnitt
ReN Zeitschnitt II
Weiterführende Informationen
Literatur
Personen im Text
Barnim III.
Orte im Text
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Stolpe, Peene, Greifswald, Anklam, Demmin, Pommern, Jarmen