Erlaubnis zur Abhaltung eines Jahrmarkts (1524)

Aus Stadtsprachen
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Textstruktur
Texttypen Urkunde
Schreibanlässe Kein Schreibanlass.
Sprachhandlungen Keine Sprachhandlung.
Sprache Niederdt.
Sprachmischung Keine Daten zur Sprachmischung vorhanden.
Textthema
"Georg I. und Barnim IX., Herzöge von Pommern, geben der Stadt Geifswald das Recht, auch zu Allerheiligen einen Jahrmarkt zu halten." (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"[...] dat se darsülvest in unser Stadt Grypswalde up den Sündage na Alle=Gadeshilligen=Dage noch ein Früh=Jahrmark ansetten, uthschriben und mit gewehnliken Frybeiden holen mögen [...]"
Transkriptionsnachweis
Digitalisat
nicht vorhanden