Weiterverpfändung des Dorfs Görmin

Aus Stadtsprachen
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Textstruktur
Texttypen Urkunde
Schreibanlässe Kein Schreibanlass.
Sprachhandlungen Keine Sprachhandlung.
Sprache Keine Sprache verzeichnet.
Sprachmischung Keine Daten zur Sprachmischung vorhanden.
Textthema
Bürgermeister und Rat der Stadt Greifswald bekunden für sich und besonders für die Gotteshäuser St. Jurgen und Hl. Geist, daß dem Herzog Wartislaw X. das Dorf Görmin für 4100 M. verpfändet haben, wie sie es von denen von Buggenhagen verpfändet besitzen laut der eingerückten Urkunde von 1422 März 16, und stellen den v. Buggenhagen die Löse anheim.

Eigene Transkription eines Regestereintrags

Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
nicht vorhanden
Transkriptionsnachweis
  • Eigene Transkription
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Papier
Seiten-/Blattanzahl 1 Bl.
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Landesarchiv
Schreibort Greifswald
Signatur Rep. 1 Hl. Geist Greifswald Nr. 12
Umfang
Token
Zeitliches
Datierung 13.04.1460
Zeitschnitt 1451-1500
ReF Zeitschnitt III
ReN Zeitschnitt V
Weiterführende Informationen
Literatur nicht erhoben
Personen im Text
Wartislaw X. Herzog von Pommern-Wolgast
Orte im Text
Keine Orts- oder Ländernamen erwähnt.