Anordnung für Salzträger

Aus Stadtsprachen
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Textthema
Allgemein: "Lib. M. XXXIII., Liber censuum civitatis (Papier, Fol.), ein starker Band von 361 Blättern, enthält die Berechnung über die Einziehung städtischer Steuern und anderer Einnahmen und Ausgaben, nach dem oben erwähnten Registrum de redditibus civitatis angefertigt, vom J. 1360 - 1409. (Pyl: Pommersche Geschichtsdenkmäler, XIX)

Für fol. 334: Die Familie von Buggenhagen verkauft und überträgt alle Rechte und Ansprüche an den Abgaben aus Wilmshagen an das Gotteshaus St. Jürgen. Die Herzöge Wartislaw V. und Bogislaw V. haben diesen Verkauf genehmigt. Die Familie behält sich kein Pfandrecht oder Rückforderungsrecht vor – die Übertragung ist endgültig.

Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
" [...] Alle vorscreue(n) stucke stede vast vnde vntobroke(n) to holdende / loue wy her wedeghe de olde(re) vor my .. myne vedd(er)en vnde eruen sunder arghelyst / an desseme breue [...]"

(Ausschnitttranskription mit freundlicher Unterstützung von Prof. Dr. A. Bieberstedt, Universität Rostock)

Transkriptionsnachweis
  • Ausschnitttranskription mit freundlicher Unterstützung von Prof. Dr. A. Bieberstedt, Universität Rostock
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Papier
Seiten-/Blattanzahl 1 Bl.
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Stadtarchiv
Schreibort Greifswald
Signatur Rep. 3, 33, fol. 334
Umfang
Token 101-500
Zeitliches
Datierung 25.11.1373
Zeitschnitt 1351-1400
ReF Zeitschnitt I
ReN Zeitschnitt III
Weiterführende Informationen
Literatur
Personen im Text
Wedige der Ältere Von Buggenhagen, Wedige der Jüngere Von Buggenhagen, Wartislaw V. Herzog von Pommern-Wolgast, Bogislaw V. Herzog von Pommern-Wolgast
Orte im Text
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Greifswald, Wilmshagen (Sundhagen)