Philipp Julius und Bogislaw XIII. bestätigen Greifswalds Rechte und Freiheiten

Aus Stadtsprachen
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Textthema
"Philipp Julius, Herzog von Pommern, und Bogislaw XIII., namens und in Vormundschaft des Ersteren, bestätigen alle Besitzungen, Rechte, Freiheiten und Gerechtigkeiten der Stadt Greifswald und den ihr angehörigen Gotteshäusern." (Digitale Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
"[...] Und aus sonderlichen gnaden, alle Ire privilegia brieffe, begnadungen, gerechtigkeiten vnd guete gewonheiten, sampt Irem eigenthumb und Dorffern, so der Stadt und derselben Gottesheusern zukommen, mit alle derselbigen zugehorungen an Eckern, Wassern, Wiesen, Weiden, Holzungen, Jagten, Fischereien, Muhlen, Mohren bruchen Rechten diensten, gerichten vnd siedesten an Handt und Halß, vnd allen andern herligkeiten und nuzungen, damit gedachte vnsere Stadt Greipßwoldt von unsern seheligen Voreltern und herschafft zu Stettin Pommern, begnadet, vnd wie sie daß bishero beseßen vndt im gebrauch gehabt haben, Vornewert, geliehen, confirmiret vnd bestettigt haben [...]"
Transkriptionsnachweis