Etwas abschaffen
Aus Stadtsprachen
Unter etwas abschaffen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘aufheben’, ‘außer Kraft setzen’, ‘beseitigen, was bisher bestand’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/abschaffen).
Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas abschaffen zuzuordnen:
| Datierung | Zeitschnitt | Sprachhandlung | Texttyp | |
|---|---|---|---|---|
| Abschaffung des Mairitts | 30 April 1560 JL | 1551-1600 | Etwas abschaffen, Etwas feststellen, Zu etwas verpflichten, Etwas beurkunden, Etwas kritisieren, Etwas beschließen | Verordnung |