Etwas abschaffen

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Unter etwas abschaffen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘aufheben’, ‘außer Kraft setzen’, ‘beseitigen, was bisher bestand’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/abschaffen).

Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas abschaffen zuzuordnen: