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Etwas bekennen

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Unter etwas bekennen verstehen wir in Übereinstimmung mit Wörterbuch-Bedeutungsangaben: ‘für etwas offen eintreten’, ‘offen aussprechen’ (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/bekennen).

Folgende Texte sind der Sprachhandlung Etwas bekennen zuzuordnen:

 DatierungZeitschnittSprachhandlungTexttyp
Bereitstellung von Liedern und Gebeten Martin Luthers (1587)15871551-1600Etwas bekennen, Etwas anleiten, Etwas bereitstellenGesangbuch, Katechismus
Bereitstellung von Liedern und Gebeten Martin Luthers (1593)15931551-1600Etwas bekennen, Etwas anleiten, Etwas bereitstellenGesangbuch
Bereitstellung von Liedern und Gebeten Martin Luthers (1611)16111601-1650Etwas bekennen, Etwas anleiten, Etwas bereitstellenGesangbuch
Verteidigung einer theologischen Position15931551-1600Etwas bekennen, Etwas begründenStreitschrift


Abgerufen von „https://stadtsprachen.kallimachos.de/index.php?title=Etwas_bekennen&oldid=14679“
Kategorie:
  • Sprachhandlung
Diese Seite wurde zuletzt am 15. März 2026 um 16:57 Uhr bearbeitet.
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