Abschaffung des Mairitts: Unterschied zwischen den Versionen

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|Texttyp=Verordnung
|Texttyp=Verordnung
|Schreibanlass=Verordnung über Veranstaltungen
|Schreibanlass=Verordnung über Veranstaltungen
|Sprachhandlung=Zu etwas verpflichten; Etwas beurkunden; Etwas abschaffen; Etwas feststellen; Etwas kritisieren
|Sprachhandlung=Zu etwas verpflichten; Etwas beurkunden; Etwas abschaffen; Etwas feststellen; Etwas kritisieren; Etwas beschließen
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=Nein
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|Materialität=Papier
|Materialität=Papier
|Seiten-/Blattanzahl=1 Bogen
|Seiten-/Blattanzahl=1 Bogen
|Hat Akteur=Greifswald, Rat der Stadt
|Hat Akteur am Text=Greifswald, Rat der Stadt
|Hat Schreiber=Sarnow, Martin
|Hat Akteur am Artefakt=Sarnow, Martin
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Aufbewahrung=Greifswald, Stadtarchiv
|Schreibort=Greifswald
|Schreibort=Greifswald

Aktuelle Version vom 5. Januar 2026, 16:51 Uhr

Textthema
"Da es 1557 bei Durchführung der alten Sitte des Mairittes zu Tumulten kam, beschließt der Greifswalder Stadtrat dessen Abschaffung. Statt dessen soll jeder neugewählte Ratsherr als zusätzliche Pflicht eine Abendkollation für alle Ratsherren und deren Frauen und unversorgte Kinder geben (Vermerk aus Ratsversammlung)". (Ariadne)
Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
„Nhadem Anno [ut supra] 1557 vann wegenn desz gemeine[n] thumults vnnd vprors vnnd sonnst annderenn beweglick[en] orsakenn eins Erbarenn Rath der tid ennthshlatenn, dath die Meies Ridung dath Jar Jhnngestelleth [...]“
Transkriptionsnachweis
  • Eigene Transkription
Digitalisat
nicht vorhanden