Weiterverpfändung des Dorfs Görmin: Unterschied zwischen den Versionen

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|Hat Akteur=Greifswald, Bürgermeister; Greifswald, Rat der Stadt
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Version vom 12. Juni 2025, 13:40 Uhr

Textthema
"Bürgermeister u. Rat der Stadt Greifswald bekunden für sich u. besonders für die Gotteshäuser St. Jurgen u. H. Geist, daß sie dem Herzog Wartislaw X. das dorf Görmin für 4100 M. verpfändet haben, wie sie es von denen von Buggenhagen verpfändet besitzen laut der eingerückten Urkunde von 1422 März 16, und stellen den v. Buggenhagen die Löse anheim"

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Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
nicht vorhanden
Transkriptionsnachweis
  • Eigene Transkription
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Pergament
Seiten-/Blattanzahl 1 Bl.
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Landesarchiv
Schreibort Greifswald
Signatur Rep. 1 Hl. Geist Greifswald Nr. 12
Umfang
Token 1001-1500
Zeitliches
Datierung 13.04.1460
Zeitschnitt 1451-1500
ReF Zeitschnitt III
ReN Zeitschnitt V
Weiterführende Informationen
Literatur nicht erhoben
Personen im Text
Wartislaw X. Herzog von Pommern-Wolgast, Rat der Stadt Greifswald
Orte im Text
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Greifswald, Görmin, Buddenhagen