Weiterverpfändung des Dorfs Görmin: Unterschied zwischen den Versionen

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|Texttyp=Urkunde
|Texttyp=Urkunde
|Schreibanlass=Vereinbarung über Besitzverhältnisse
|Schreibanlass=Vereinbarung über Besitzverhältnisse
|Sprachhandlung=Etwas bekennen; Etwas beurkunden; Etwas verpfänden
|Sprachhandlung=Etwas bekennen; Etwas beurkunden; Etwas verpfänden; Etwas rechtlich fixieren
|Sprache=Niederdt.
|Sprache=Niederdt.
|Sprachmischung=Nein
|Sprachmischung=Nein

Version vom 27. Juli 2025, 11:38 Uhr

Textthema
"Bürgermeister u. Rat der Stadt Greifswald bekunden für sich u. besonders für die Gotteshäuser St. Jurgen u. H. Geist, daß sie dem Herzog Wartislaw X. das dorf Görmin für 4100 M. verpfändet haben, wie sie es von denen von Buggenhagen verpfändet besitzen laut der eingerückten Urkunde von 1422 März 16, und stellen den v. Buggenhagen die Löse anheim"

(Transkription des Regests)

Feld der Schriftlichkeit 2. Recht und Urkunden
Transkription
„Wy borghermeistere vnd Raedmanne der Stad Gripeswold bokennen vor vns unse nakomelinghe borghere Jnwanere vnde vnse gantze Menheit vnd ok besunderghest vor vnse gades husere vor vnser Stad alse hilgheghest vnd Sunte Jurjien dat wy reddelken tho enem rechten weddeschatte hebben vorsettet vnd vnd vorsetten vorpandet vnd vorpanden an macht desses breues […]“
Transkriptionsnachweis
  • Eigene Transkription
Digitalisat
nicht vorhanden
Überlieferung und Aufbewahrung
Objektart Handschrift
Materialität Pergament
Seiten-/Blattanzahl 1 Bl.
Akteur am Text (Auftraggeber, Verfasser) unbekannt
Akteur am Artefakt (Schreiber) unbekannt
Aufbewahrungsort Greifswald, Landesarchiv
Schreibort Greifswald
Signatur Rep 1 12 Hl. Geist
Umfang
Token 1001-1500
Zeitliches
Datierung 13.04.1460
Zeitschnitt 1451-1500
ReF Zeitschnitt III
ReN Zeitschnitt V
Weiterführende Informationen
Literatur nicht erhoben
Personen im Text
Wartislaw X. Herzog von Pommern-Wolgast, Rat der Stadt Greifswald
Orte im Text
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Greifswald, Görmin, Buddenhagen